AGB Geiser AG

Geltungsbereich / Allgemeines

Das Angebot der Geiser AG beschränkt sich auf das Gebiet der Schweiz und ist auf gewerbliche Partner in der Schweiz ausgerichtet. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) finden Anwendung auf alle Leistungen des Angebotes der Geiser AG. Sie sind integrierender Bestandteil aller mit der Geiser AG abgeschlossenen Vereinbarungen. Die AGB erhalten ihre Rechtskräftigkeit automatisch durch das Eingehen von geschäftlichen Tätigkeiten zwischen Kunden und der Geiser AG.

Änderung der AGB
Änderungen der AGB können jederzeit und ohne Information durchgeführt werden. Massgebend sind die AGB auf der Homepage der Geiser AG.
 
Allgemeine Gültigkeit
Datenschutz
Die gültigen Datenschutzrichtlinien sind in der Datenschutzerklärung ersichtlich.
 
Daten auf der Homepage „geiserag.ch“ und weiteren von der Geiser AG betriebenen Online Kanälen
Die Daten auf diesen Websites werden nach bestem Wissen zusammengestellt, überarbeitet und angeboten. Die Geiser AG übernimmt keine Verantwortung und keine Garantie für deren Verfügbarkeit, Richtigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit und Gesetzmässigkeit. Sie sichert diese Eigenschaften weder explizit noch konkludent zu.
Die Geiser AG übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aus dem Gebrauch oder der Nichtverfügbarkeit von Daten in/aus diesen Seiten und weiteren Online Kanälen. Ohne vorgängige schriftliche Erlaubnis der Geiser AG dürfen keine Daten aus den Online Medien reproduziert, vervielfältigt oder sonst wie verbreitet werden.
 
Zinsen auf verspäteten Zahlungen
Auf überfälligen Ausständen wird ein Zins von 5% (Zinssatzänderungen vorbehalten) in Rechnung gestellt. Mit der zweiten Mahnung werden CHF 20.00 Mahnspesen belastet.
 
Produktehaftpflicht
Geiser AG übernimmt nur für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte, direkte Schäden im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages eine Haftung. Jede weitere Haftung oder Verpflichtung wird hiermit wegbedungen. Dies gilt auch für entstehende Folgeschäden.
 
Produkte Spezifikationen
Die Spezifikationen werden von den Produzenten sowohl auf dem Produkt als auch im elektronischen System angebracht. Änderungen der Spezifikationen können jederzeit und ohne Information durchgeführt werden. Massgebend sind die auf dem Produkt ersichtlichen Daten.
 
Leihgebinde
Leihgebinde wie zum Beispiel Rollcontainer, Kunststoffbehälter, Paletten sind Eigentum der Geiser AG oder deren Lieferanten. Diese sind bei der nächsten Lieferung zurück zu geben. Bei Leihgebinde mit Depot können Minusdifferenzen jederzeit in Rechnung gestellt werden.
 
Schadenersatzforderung
Aufgrund von fehlenden Waren können keine Schadensersatzforderungen gegenüber Geiser AG geltend gemacht werden.
 
Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten sind durch die ordentlichen Gerichte am Sitz der Geiser AG zu beurteilen. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen anwendbar.
 
Gültigkeit der Preise
Es werden jeweils die am Bestelltag gültigen Preise pro Artikel und Mengeneinheit verrechnet. Preisführend ist das Warenwirtschaftssystem der Geiser AG. Alle weiteren kommunizierten Preise sind nicht verbindlich.
Aktionspreise sind gültig für Bestellungen in der ausgeschriebenen Aktionszeit und solange Vorrat.
 
Abladewert
Es wird ein minimaler Abladewert von CHF 200.00 pro Lieferung verlangt. Bei Unterschreitung behält sich Geiser AG vor, einen Kleinmengenzuschlag zu verrechnen.
 
Bestellschlusszeiten
Es gelten die auf der Homepage veröffentlichen Bestellschlusszeiten.
 
Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich franko Domizil per Camion und gemäss Tourenplan. Bei Lieferungen an Bergstationen gilt franko Talstation. Kosten für Bergbahnen gehen zu Lasten des Empfängers.
Die Ware wird in den dafür bestimmten Räumen abgestellt. Die Waren werden durch Geiser AG nicht in die Lagerregale eingeräumt.
Mit der Abgabe der gelieferten Ware (Warenannahme / Talstation) gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.
 
Zahlungsbedingungen
Das Zahlungsziel ist auf 30 Tage netto ohne Skonto festgelegt. Für Neukunden erfolgt die Rechnungsstellung als Barzahlung. Es gelten die vom Gesetzgeber jeweils zum Zeitpunkt der Fakturierung gültigen Mehrwertsteuersätze. Änderungen der Mehrwertsteuersätze werden durch Geiser AG nicht kommuniziert. Geiser AG fakturiert in CHF und akzeptiert keine anderen Währungen oder WIR.
 
Zugehörigkeit zu Einkaufsgesellschaft
Bei Zugehörigkeit zu einer Einkaufsgenossenschaft gelten die Konditionen, Bedingungen der jeweiligen Einkaufsgenossenschaft.
 
Reklamationen
Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme der bestellten Ware. Korrekt gelieferte Ware wird nicht zurückgenommen.
Die Qualitätskontrolle (Menge / Beschaffenheit) der gelieferten Ware ist sofort bei der Anlieferung durchzuführen. Allfällige Mängel sind umgehend zu melden.
Nach diesen Fristen eingehende Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Mängel die bei einer allgemeinen Qualitätskontrolle nicht erkennbar sind, müssen umgehend nach deren Entdeckung der Geiser AG mitgeteilt werden.
Kundenrückmeldungen bezüglich Lieferungen haben immer schriftlich zu erfolgen.
Meldungen über Qualitätsmängel werden nur unter Angabe von Chargennummern und Mindesthaltbarkeitsdatum (Rückverfolgbarkeit), wenn möglich mit Muster oder aussagekräftigen Fotos, entgegengenommen.
Fehllieferungen oder Artikel mit Qualitätsmängeln werden nach Rücksprache mit dem Kunden entweder durch gleichwertigen Ersatz mit der nächsten Lieferung oder mit einer Gutschrift abgegolten.
Frisch- und Tiefkühlprodukte können auf Grund vom Lebensmittelgesetz (Garantie über Einhaltung der Kühlkette) nicht zurückgenommen werden.
Ist der Kunde bei der Lieferung nicht anwesend und wird nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Lieferzeitpunkt die fehlende Lieferung reklamiert, gilt die Lieferung als angenommen.

Ausgabe 8. September 2022

Qualität
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